Kennzeichnungspflicht

engl.: labeling

Ein Absender hat gegenüber dem Frachtführer sowie dem Empfänger nach § 411 des HGB die Pflicht, Ware so zu verpacken, dass ein sicherer Transport garantiert werden kann. Zudem ist der Absender verpflichtet, diese ordnungs- und vertragsgemäß zu kennzeichnen.

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