Kennzeichnungspflicht
engl.: labeling
Ein Absender hat gegenüber dem Frachtführer sowie dem Empfänger nach § 411 des HGB die Pflicht, Ware so zu verpacken, dass ein sicherer Transport garantiert werden kann. Zudem ist der Absender verpflichtet, diese ordnungs- und vertragsgemäß zu kennzeichnen.