Gefahrgut

engl.: dangerous goods

Auch: Gefahrstoffe

Kennzeichnung von Gefahrguttransporten

Gefahrgut bezeichnet Substanzen und Gegenstände, von denen während des Transportes Gefahren ausgehen können. Die Gefährdung kann dabei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für wichtige Gemeingüter oder für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren bestehen. Zu den Gefahrgütern zählen radioaktive, explosive, leicht brennbare, giftige, ätzende, biologische und chemische Stoffe.

In der Transportlogistik gibt es umfangreiche Vorschriften, die sowohl konkrete Sicherheitsmaßnahmen beim Transport, als auch die richtige Kennzeichnung von Gefahrgut umfassen. Das deutsche Recht unterscheidet anhand entsprechender Verordnungen die verschiedenen Verkehrsträger von Straße, Schienen, Binnengewässern, Luft oder See.

Für die besondere Kennzeichnung von Gefahrguttransporten auf der Straße werden rechteckige, orangefarbige Warntafeln am Transportfahrzeug befestigt. Zusätzliche Informationen anhand von Kennzeichnungsnummern, wie die Zusammensetzung des Gefahrenguts und die davon ausgehenden möglichen Gefahren, sollen auf einen vorsichtigen und verantwortungsvollen Umgang hinweisen.

Eine nationale Gefahrgutverordnung ist maßgeblich für den innerstaatlichen Transport von Gefahrgut. Durch den europäischen Harmonisierungsprozess ist eine weitgehende Angleichung der nationalen Rechtsnormen erfolgt und erleichtert den Transportprozess erheblich.

Bildquelle: www.va-online.de

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