Carnet ATA
Carnet Admission Temporaire / Temporary Admission (französisch-englisches Akronym)
zu deutsch: Zolldokument vorübergehender Einlass
Auch: Carnet A.T.A, Internationales Zollpassierscheinheft
Bei dem Carnet ATA handelt es sich um ein internationales Zolldokument, welches eine vorübergehend abgabenfreie Ein- und Ausfuhr in oder aus dem Gebiet der Europäischen Union bzw. in das Gebiet der anderen Vertragspartner erlaubt. 75 Länder, unter anderem alle Staaten der EU, sind diese Abmachung vertraglich eingegangen, um die vorübergehende Einfuhr in ein Land im Rahmen des ATA-Übereinkommens zu vereinfachen. Die Abkürzung bzw. das Akronym ATA beinhaltet die französisch-englische Bezeichnung für den vorübergehend erlaubten Einlass der Ware1.
Ein Carnet hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr. Spätestens dann muss die erneute Ausfuhr der identischen Ware erfolgen. Demzufolge darf es sich bei der Ausfuhreinheit nicht um verbrauchbare oder verderbliche Ware handeln. Diese kann beispielsweise den Transit von Demonstrations-, Ausstellungswaren, Musterkollektionen o.ä. umfassen2.
Das folgende Bild zeigt ein mögliches Muster eines Carnet ATA:
Bildquelle: http://www.atacarnet.com/sites/default/files/green_front_countries.jpg
Eine ausführliche Erklärung des gesamten Prozesses mithilfe eines Praxisbeispiels erfolgt mit dem angezeigten Video: